Straßensammlungen für Grüngut finden im Frühjahr und Herbst statt,
Termine siehe Entsorgungskalender.

Astschnitt wird bei den Straßensammlungen nur mitgenommen, wenn er gebündelt bereitgestellt ist. Die Bündel dürfen nicht schwerer als 20 kg und länger als 1,20 m sein.

Feinmaterial wie Laub und Rasenschnitt ist in Säcken bereitzustellen. Die entleerten Säcke werden aufs Grundstück zurückgelegt.

Für die Abfuhr muss das Grüngut bis 6.00 Uhr bereitgestellt sein, für später bereitgestelltes Grüngut kann die Abfuhr nicht garantiert werden. Übliche Abfuhrzeiten können sich jederzeit ändern!

haushalte

... für Haushalte

Zu den Aufgaben der KWiN zählen die Organisation aller Erfassungssysteme für Abfälle und Wertstoffe für Privathaushalte

sowie der Unterhalt und die Weiterentwicklung der Sammelsysteme für Abfälle und Wertstoffe.

Für die Entsorgung der Abfälle aus Privathaushalten ist die KWiN im Auftrag des Landkreises tätig.

industrie

... für Gewerbe/Industrie

Die AWN ist entsorgungspflichtig für alle gewerblichen Abfälle zur Beseitigung.

In diesem Rahmen ist sie Ansprechpartner und Dienstleister für alle Gewerbebetriebe in Fragen der Abfallentsorgung.

Das gilt insbesondere für die gewerbliche Restmüllabfuhr und Direktanlieferung an das Entsorgungszentrum Sansenhecken.

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Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

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