2015-12-18.  Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat am 21. Oktober 2015 den Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, negative ökologische Auswirkungen von Verpackungsabfällen und sonstigen Haushaltsabfällen aus Kunststoffen oder Metallen zu vermeiden oder zu verringern. Genauer gesagt geht es darum, die in der 5-stufigen Abfallhierarchie verankerte Pflicht „Verwertung vor Entsorgung“ besser umzusetzen – es landen immer noch zu viele Wertstoffe in der Restmülltonne!

Dazu soll die Produktverantwortung, die bisher nur für Verpackungen gilt, auf sogenannte stoffgleiche Produkte, wie etwa die Bratpfanne oder das Bobbycar, ausgeweitet werden, was nach Meinung der AWN sowohl ökologisch als auch ökonomisch sehr sinnvoll ist. Eine solche optimierte Erfassung besteht aufgrund einer Sonderregelung im NOK bereits seit 1992. Eine Weiterentwicklung erfuhr dieses System mit der Einführung des Pilotprojektes „Restmüllfreie Abfallwirtschaft“ 2010 in Rosenberg, 2013 folgte die Kerngemeinde Hardheim.

Der Arbeitsentwurf des BMUB läuft jedoch in eine völlig falsche Richtung und somit auf die Privatisierung der Wertstofferfassung im Rahmen der Hausmüllentsorgung hinaus. Denn mit der Organisation sollen die dualen Systeme (Gelber Sack) betraut werden, ein intransparentes und ineffizientes System, das 2014 kurz vor dem Kollaps stand. Lt. Prof. Dr. Heinz-Georg Baum von der Hochschule Fulda,  Matthias Franke und Katharina Reh vom Frauenhofer UMSICHT Institut beträgt der Prozentsatz der wieder einsetzbaren Stoffe aller gesammelten Leichtverpackungen über die Dualen Systeme lediglich rund 20%.

Sollte das Gesetz so umgesetzt werden, würde weiterhin ein sehr teures und ineffizientes Parallelsystem in der Entsorgung aufrechterhalten und sogar ausgebaut werden. Dazu AWN-Geschäftsführer Dr. Mathias Ginter: „Wir kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe sind tagtäglich und seit Jahrzehnten für eine bürgerfreundliche und nachhaltige Abfallentsorgung im Einsatz und sind der Garant für Zuverlässigkeit und faire Gebühren. Der Gesetzentwurf soll uns nun an den Rand drängen, dies können und wollen wir nicht akzeptieren.“

Weiter verweist Dr. Ginter auf das sehr gut funktionierende Pilotprojekt „Restmüllfreie Abfallwirtschaft“, das überdies noch eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genieße: In den Pilotgemeinden Rosenberg und Hardheim werde über die Trockene Wertstofftonne TWT mehr als die 3-fache Menge an Kunststoffen zur stofflichen Verwertung erfasst im Vergleich zu den Dualen Systemen, also dem Gelben Sack: Hier stünden im NOK 18,2 kg pro Einwohner und Jahr nur 5 kg der Dualen Systeme gegenüber. Ergänzend fügt Dr. Ginter hinzu, dass es sich hierbei leider nur um Zahlen aus dem Jahr 2011 handele und der Grund für diese fehlende Aktualität liege ebenfalls bei den Dualen Systemen: Es werden so gut wie keine Zahlen veröffentlicht – dies sei ein weiterer großer Unterschied zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgern im Land, die alles transparent offen legen würden!

Auch vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kommt massive Kritik am Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz. Der Gesetzentwurf lasse nicht erkennen, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen Abfall vermieden oder mehr stofflich verwertet werden kann. Wer hohe Recyclingquoten erreichen wolle, müsse auf die Kommunen setzen, heißt es vom VKU. Zudem seien noch zentrale Fragen, etwa was genau denn als Wertstoff definiert ist, ungeklärt. Nur wenn etwa die stoffgleiche Nichtverpackung leichter als fünf Kilogramm ist, soll sie unter die Produktverantwortung fallen. Je größer und schwerer ein Erzeugnis sei und je mehr Ressourcen man für die Herstellung eines Produktes aufwende, umso eher entgehe man der Produktverantwortung. Fehlanreize seien so vorprogrammiert, so der VKU.

Dr. Ginter ergänzt: „Ich glaube nicht, dass eine solche Regelung dazu beiträgt, die Abfalltrennung intuitiv verständlich und einfach zu machen. Wie es gut und vor allem mit sehr großer Akzeptanz in der Bevölkerung funktionieren kann, haben wir in unseren Pilotgemeinden gezeigt. Im Übrigen ziehen wir hier keine Gewichtsgrenzen – in der TWT sollen Wertstoffe entsorgt werden, die hineinpassen, auch wenn diese schwerer als fünf Kilogramm sind.“

 

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