2017-01-16.  Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat mit Datum vom 15.01.2017 eine gemeinsame Pressemitteilung zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft herausgegeben.
Vorausgegangen war die Veröffentlichung einer Entschließung von der Vertreterversammlung vom 26.11.2016, in der man sich für die „Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen“ eingesetzt hatte.

Mit der heutigen Pressemitteilung wurde die damals getroffene Aussage relativiert bzw. zurückgenommen. Dazu der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever: „In der Entschließung wird das von Umweltminister Franz Untersteller aufgehobene Moratorium zu freigemessenen Abfällen erwähnt. Unerwähnt bleibt leider, dass die Aufhebung des Moratoriums am 24.11.2016 auf der Grundlage eines Gutachtens des Öko-Institutes erfolgte, in dem die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter Einbeziehung der Nachnutzung von Deponien ausdrücklich bestätigt wurde. Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert- beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Bevölkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.“

Die vollständige Pressemitteilung ist unter folgendem Link: http://www.aerztekammer-bw.de/news/2017/2017-01/gemeinsame-pm/index.html

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