Für die Verwertung von Fallobst gibt es verschiedene Möglichkeiten – auf Grüngutplätzen darf dieses jedoch nicht abgegeben werden.2018-08-30. In diesem Spätsommer tragen die Obstbäume gut, aber durch die extreme Trockenheit des Sommers gelangt das Obst oft nicht zur vollen Reife. Als Folge davon werfen die Bäume das Obst häufig vorzeitig ab, es gibt also sehr viel Fallobst.

Fallobst ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung, es darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Dies haben die Grüngutverwerter bei einer aktuellen Nachfrage durch die KWiN erneut bestätigt: Große Mengen an Fallobst können auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch – auch hier „macht es die Menge“!

Ist durch die großen Mengen ein vollständiger Verzehr (Einlagerung) nicht möglich, gibt es trotzdem verschiedene Möglichkeiten einer sinnvollen Nutzung. Auch wenn die jetzt herabfallenden Früchte eventuell nicht sehr süß sind, kann man sie doch einkochen oder einlegen. Ortsnahe Landwirte, Förster oder auch Tierparks können eventuell Fallobst verfüttern. Als weitere Nutzungsmöglichkeit kommt das Entsaften in Frage. Die regionalen Entsafter/Mostereien haben unterschiedliche Betriebszeiten, bitte entsprechende informieren. In Buchen z.B. bietet das BAG-Lagerhaus am neuen Agrarstandort (L582 Ortsausfahrt Buchen in Richtung Eberstadt) die Annahme von Obst an.

Die Natur ist ein idealer Helfer im Beseitigen des Fallobstes. Kleine Mengen Obst können gemischt mit anderen Gartenabfällen und Erde zur Auflockerung auch auf dem Kompost landen. Damit das Obst nicht fault, sondern verrottet, darf die Menge des Fallobstes jedoch nicht zu groß sein. Alternativ kann es auch als natürlichen Dünger verwendet werden, indem es vergraben wird, allerdings nicht neben Wurzeln von Bäumen. Natürlich kann Fallobst auch einfach liegengelassen werden – es zersetzt sich und dient als natürlicher Dünger. Diese Methode ist allerdings bei Zierrasenflächen nicht zu empfehlen. Im Gebiet des Pilotprojektes Restmüllarme Abfallwirtschaft kann Fallobst über die Bioenergietonne entsorgt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen das Beratungsteam unter 06281/906-13 gerne zur Verfügung.

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