Das „Kreislaufwirtschaftskonzept 2020“ besteht aus Restmülltonne, Bioenergietonn, Verpackungstonne/optional Gelber Sack und Papiertonne/optional Bündelsammlung2019-05-10. Kreistagsbeschluss vom 8. Mai: Pilotprojekt „Restmüllarme Abfallwirtschaft“ wird „Kreislaufwirtschaftskonzept 2020“ für den Neckar-Odenwald-Kreis

Bei der Kreistagssitzung am 8. Mai in Mudau wurde beschlossen, das Pilotprojekt „Restmüllarme Abfallwirtschaft“ zu beenden und in ein Standard Abfallsystem mit Restmüll-, Bioenergie- und Wertstofftonne zu überführen. Die Umstellung soll ab Herbst dieses Jahres erfolgen, bis dahin bleibt alles wie gehabt.

Zusammenfassung

Das erklärte Ziel des Pilotprojektes Restmüllarme Abfallwirtschaft war die Umsetzung eines ökologischen und ökonomischen Mehrwertes für die Bürgerinnen und Bürger des Neckar-Odenwald-Kreises. Dies erschien unter den Rahmenbedingungen beim Start und der Ausweitung des Pilotprojektes als möglich. Die Erkenntnisse bei der Einführung der Restmüllarmen Abfallwirtschaft in Buchen und den Ortsteilen Hardheims im Jahr 2018 lässt unter den aktuellen Rahmenbedingungen jedoch diese Zielerreichung in Frage stellen. Zum einen haben sich die Entsorgungspreise im Allgemeinen deutlich verändert, zum anderen hat sich die Erfassung der Störstoffe (Anzahl der extra bestellten Störstofftonnen und die Menge der eingesammelten Störstoffe) anders entwickelt als die Erfahrungen in Rosenberg und Hardheim (Kerngemeinde) gezeigt haben. Auch gibt es eine nicht zu vernachlässigbare Zahl an Haushalten, die eine Bioenergietonne aufgrund der Eigenkompostierung ablehnen.

Im Zuge der Überführung der Restmüllfreien in die Restmüllarme Abfallwirtschaft durch die Einführung der Störstoffsammlung im Jahr 2016 hat sich das Pilotprojekt einen großen Schritt Richtung Standardsystem angenähert. Insofern trägt der jetzt vorgeschlagene Schritt in Richtung Standardsystem durch die Beibehaltung der Restmülltonne statt einer Sacksammlung dem abfallwirtschaftlichen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung, die trotz einer Bepreisung der Störstofftonnen diese bestellen und nutzen.

Das erklärte ökologische Ziel der Reduzierung der Restmüllmengen durch Abfallvermeidung und die separate Sammlung und Verwertung von Bioabfällen kann auch im Standardsystem erreicht werden. Dies ist insbesondere durch entsprechende Anreize im Rahmen eines modernen Gebührensystems möglich.

Erläuterungen im Detail:

Das Pilotprojekt „Restmüllfreie Abfallwirtschaft“ startete 2010 in der Gemeinde Rosenberg. Bei diesem innovativen System gab es als Neuerung keine Restmülltonne mehr – getrennt wurde nach den einfachen Trennkriterien NASS in die Bioenergietonne (BET) und TROCKEN in die Trockene Wertstofftonne (TWT). Fehlwürfe wurden ausdrücklich toleriert, da sie in jedem Sammlungssystem vorkommen. Die Preise für die Entsorgungswege (BET à Vergärungs- und Kompostieranlagen, TWT à Duales-System-Deutschland, Sortieranlagen) lagen deutlich unter denen für die Müllverbrennung.

Im Zuge der Umsetzung einer EU-Vorgabe im Kreislaufwirtschaftsgesetz (2012) wurde die ursprüngliche Gleichwertigkeit von energetischer* und stofflicher** Verwertung bei der Bioguterfassung aufgehoben und der stofflichen Verwertung den Vorrang gegeben.

* Energetisch: Vergärungsanlage für die Gewinnung von Biogas (aus dem Strom und Wärme erzeugt wird), anschließend verbrennen der Gärreste (ebenfalls Strom und Wärmeerzeugung)

** Stofflich: Kompostierungsanlage für die Herstellung von hochwertigem Kompost. Die angestrebte Kaskadennutzung kombiniert beide Wege, zuerst Vergärung, dann Kompostierung der bei der Vergärung verbleibenden Reste

Dadurch wurde es notwendig, den Inhalt der Bioenergietonne (BET) von den tolerierten Fehlwürfen (z. B. Windeln, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Asche, Kleintierstreu) zu befreien. Nach einer kommunalpolitischen Diskussion wurde 2016 der Beschluss gefasst, eine Störstoffsammlung einzuführen. Da man von einer Gesamtmenge an Störstoffen von lediglich 20 - 25 kg pro Einwohner/Jahr ausging, wurde als primäres System eine Sacksammlung gewählt. Bei erhöhtem Störstoffaufkommen (z. B. Windelhaushalt, Kleintiere) konnte eine Störstofftonne bestellt werden. Hier ging man von einem Bedarf von 10 – 15 Störstofftonnen pro 100 Haushalten aus.

Auf Grundlage der Erfahrungen und Datenauswertungen aus den Pilotgemeinden Rosenberg und Hardheim-Kerngemeinde wurde das abfallwirtschaftliche Konzept weiterentwickelt und 2017 im Kreistag beraten. Es erfolgte der Auftrag an die AWN, dieses System stufenweise im gesamten NOK einzuführen, wobei nach der 1. Stufe (Einführung in Buchen und Hardheim-OT) eine erneute Beurteilung auf Grundlage der hier gewonnenen Erfahrungen und Zahlen stattfinden sollte.

In Buchen Gesamtstadt und Hardheim-Ortsteile wurde somit erstmals das System Restmüllarme Abfallwirtschaft (mit Störstoffsammlung) „komplett und auf einmal“ eingeführt (2018). Die wichtigsten Erkenntnisse, die sich im Zuge der Einführung in Buchen und Hardheim-OT ergeben haben, sind:

  • Es zeigten sich andere Ergebnisse als in den bisherigen Pilotgemeinden Rosenberg und Hardheim-Kerngemeinde
  • Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich gegenüber 2014 deutlich verändert
  • Die Entsorgungspreise für BET, TWT (z. B. bei Kunststoffen: Annahmestopp von China) und für Müllverbrennungsanlagen sind deutlich gestiegen
  • Die Abfallmengen im Störstoffsack bzw. der Störstofftonne pendeln sich nach aktuellen Erhebungen eher bei 50 kg statt der prognostizierten 20 - 25 kg pro Einwohner/Jahr ein (damit sind die Sackgewichte deutlich höher, Sackgewichte bis zu 6 – 8 kg. Belange des Arbeitsschutzes sprechen damit gegen eine solche Form der Sacksammlung). Gelbe Säcke zum Vergleich wiegen lediglich zw. 2 und 3 kg.
  • Die Menge der extra bestellten Störstofftonnen pendelt sich nach aktuellen Erhebungen eher bei 40 – 50% statt der prognostizierten 10 – 15% ein
  • Hinzu kommen allgemeine Entwicklungen wie immer strengere Qualitätsvorgaben an die Sortenreinheit von Stoffströmen
  • Aus Umweltschutzgründen ist eine permanente Weiterentwicklung der abfallwirtschaftlichen Systeme notwendig, um negativen Entwicklungen entgegenzusteuern, z. B. Mikroplastik in der Umwelt bzw. auf landwirtschaftlichen Flächen

Durch die Einführung der Störstoffsammlung und der sich abzeichnenden Sammlungsmenge sowie der Anzahl der ausgelieferten Störstofftonnen nähert sich das System Restmüllarme Abfallwirtschaft sehr stark an das klassische und bundesweite System mit Restmüll- und Bio(energie)tonne an.

Der KWiN-Verwaltungsrat hat Ende Februar 2019 eine Klausurtagung durchgeführt und sich in diesem Rahmen intensiv mit allen damit zusammenhängenden Fragestellungen befasst. Als Ergebnis wurde empfohlen, das System Restmüllarme Abfallwirtschaft in ein Standardsystem zu überführen. Das künftige abfallwirtschaftliche System „Kreislaufwirtschaftskonzept 2020 für den Neckar-Odenwald-Kreis“ soll demnach wie folgt aussehen:

  • Jeder (Müll-) Haushalt hat eine Restmülltonne (14tägig)
  • Die Bioenergietonne wird flächendeckend eingeführt. Eine Befreiung ist bei Eigenkompostierung möglich
  • Die Sammlung von Leichtverpackungen (Kunststoffe, Verbunde, etc.) soll ab 2020 in Behältern erfolgen. Als Ausnahme wird bei Platzproblemen die Verwendung von Gelben Säcken möglich sein

Die KWiN soll ein neues Gebührensystem konzipieren. Dabei sollen insbesondere auch Anreize zur Müllvermeidung geschaffen werden           

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