Bei der Anlieferung an das Schadstoffmobil ist der gültige Berechtigungsnachweis für 2016 vorzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine der orange-gelben Jahresmarken, die die Haushalte mit dem Müllgebührenbescheid erhalten haben. Der Berechtigungsnachweis ist bei Anlieferungen an die Entsorgungsanlagen im Landkreis grundsätzlich vorzuzeigen. Als „Eintrittskarte“ für fast alle Arten von Kleinanlieferungen kann er nach dem Vorzeigen wieder mit nach Hause genommen werden. Mit dem Vorzeigen des Berechtigungsnachweises soll sichergestellt werden, dass die kostenlose Anlieferung an das Schadstoffmobil tatsächlich nur von gebührenzahlenden Haushalten oder gebührenzahlenden Betrieben des Neckar-Odenwald-Kreises in Anspruch genommen wird. Die schadstoffhaltigen Abfälle müssen zum Schadstoffmobil gebracht werden. Sie können nicht am Straßenrand bereitgestellt werden!

Auf keinen Fall sollten Restchen verschiedener Mittel dazu verleiten, sie aus Platzgründen einfach zusammenzuschütten. Der Versuch kann buchstäblich ins Auge gehen! Chemikalien reagieren bei unsachgemäßem Vermischen mit Erhitzung, unter heftigem Aufschäumen und der Bildung von ätzenden Dämpfen. Verletzungen von Augen, Haut und Atemwegen können die Folgen sein. Aus diesem Grund sind die Schadstoffe getrennt zu sammeln, besonders sicher zu transportieren und an der richtigen Stelle zu entsorgen, nämlich beim Schadstoffmobil.

Die Schadstoffe werden dort nur in verschlossenen Behältnissen und unvermischt angenommen. Am sinnvollsten ist die Abgabe in der verschlossenen Originalverpackung. Es können Behältnisse von höchstens 30 l Volumen angenommen werden. Diese fachgerechte Anlieferung erleichtert den Fachleuten am Schadstoffmobil auch die schnellere Zuordnung und Zuführung zu einer geordneten Entsorgung. Behältnisse mit einer Größe von mehr als 30 Liter Inhalt können bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen werden, da sie wegen ihrer Größe nicht in die vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse passen.

Außerhalb der offiziellen Annahmezeiten darf, auch wegen einer möglichen Gefährdung spielender Kinder, nichts am Sammelplatz abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige rechnen.

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