Die AWN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus gewerblichen Betrieben. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen mit erhöhten Verwertungsquoten und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden.

Die Abfallwirtschaft steht deutschlandweit weiterhin unter einem hohen Kostendruck. Im Rahmen des Klimaschutzpaketes 2019 wurde über den EU-Emissionshandel hinausgehende CO2-Bepreisung – das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom Gesetzgeber eingeführt. Durch die Novellierung des BEHG zum 01.01.2024 werden sämtliche Arten thermisch entsorgter Abfälle in den Geltungsbereich des BEHG einbezogen und mit einer CO2-Abgabe belastet. Das betrifft auch den Restmüll aus Gewerbebetrieben aus dem Neckar-Odenwald-Kreis. Dennoch bleiben die Preise für das Kundensegment mit 60/80/120/240 Liter Restmülltonnen stabil.

Folgende Neuerungen sind ab 2024 vorgesehen:

Bioenergietonnen (BET) für Gewerbebetriebe (außer Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung)

Auch Gewerbebetriebe können nun Bioenergietonnen (BET) kostenpflichtig bestellen und damit die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung erfüllen.

Was wird über die Bioenergietonne (BET) gesammelt?

Rein pflanzliche Speiseabfälle, wie z.B. Kaffeesatz, Teefilter, Obst-, Gemüse- und Salatabfälle, Blumen, Essensreste nur in haushaltsüblichen Mengen und nicht aus Gaststätten oder Kantinen.

Was kostet die Bioenergietonne (BET)?

Eine Bioenergietonne kann immer bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat bestellt werden. Fällt der 10. auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder auf einen Feiertag, dann ist Bestellschluss am letzten Werktag davor. Die Bestellung einer 60, 80 oder 120 Liter Bioenergietonne (BET) erfolgt über ein Bestellformular. So gehen Sie am besten vor: Bestellformular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und eingescannt an info@awn-online.de schicken.

Bitte beachten: Die Rechnungsstellung erfolgt über die Kreislaufwirtschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (KWiN AöR) anhand eines Gebührenbescheides. Hier ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Preise sind deshalb Bruttopreise.

In der BET sind gewerbliche Speiseabfälle aus der Gastronomie und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen oder Mensen veterinärrechtlich nicht erlaubt (sog. K3-Abfälle). Hier gelten andere gesetzlich vorgeschriebene Verwertungswege für z.B.: Lebensmittel mit Anteilen tierischer Herkunft oder pflanzliche Lebensmittel mit Kontakt zu Fleisch, Fisch, Eiern, Geflügel oder Molkereiprodukten. Auch flüssige Speiseabfälle, wie Soßen, Suppen oder Speiseöle oder -fette sind ausgeschlossen. Die Entsorgung ist über gewerbliche Speisereste- und Fettverwerter zu organisieren. Hier finden Sie die Kontaktdaten von Speiseresteverwertern.

Berechtigungsnachweis entfällt

Der bisherige Berechtigungsnachweis entfällt und eine Kopie der Rechnung ersetzt diesen.

Für zukünftige Anlieferungen dient die Kopie der Rechnung als Nachweis und Identifikation von Anlieferungen auf den Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis (Entsorgungszentrum Sansenhecken in Buchen, Wertstoffhof Firma Inast in Mosbach und Wertstoffhof des DRK in Hardheim). Auch bei Anlieferung an der mobilen und stationären Schadstoffsammlung und am Grüngutplatz kann eine Kopie der Rechnung mit auf der Vorderseite aufgedrucktem Strichcode benötigt werden.

Berechtigungsnachweise für 2023 gelten noch bis Mittwoch, 31.01.2024

Bis zum 31. Januar 2024 kann noch eine haushaltsübliche und -typische Menge an Altholz gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises 2023 angeliefert werden.

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Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

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