Beim Schadstoffmobil werden haushaltsübliche und -typische Kleinmengen gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises wie immer kostenlos angenommen.

Angenommen werden insbesondere: Akkus und Batterien, flüssige Farben, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel; Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren; Laugen; lösemittelhaltige Flüssigkeiten; ölverschmutzte Abfälle wie z.B. Ölfilter; Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Hausgarten; quecksilberhaltige Abfälle, wie z.B. Fieber-thermometer; Reinigungsmittel; Säuren; Salze; Spraydosen mit Restinhalt; Verdünner und Terpentinersatz sowie Chemikalienreste.

Wer es ganz genau wissen möchte, kann beim Beratungsteam der AWN ein Schadstoff-ABC anfordern - oder auch gleich dort nachfragen.

Motoren- und Getriebeöl wird bei der Schadstoffsammlung kostenlos nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, da der Handel zur kostenlosen Rücknahme von Altölresten seiner Kunden verpflichtet ist. Damit die Rückgabe beim Handel problemlos klappt, sollte das Altöl im Originalgebinde abgegeben werden. Tipp: Kassenzettel aufbewahren und vorweisen.
Noch einfacher ist die Rückgabe für alte Batterien geregelt: Jeder Händler muss haushaltsübliche Kleinmengen von denjenigen Batterietypen kostenlos zurücknehmen, die er selbst in seinem Geschäft verkauft. Für Kfz-Batterien müssen beim Neukauf 7,50 € Pfand pro Stück bezahlt werden, außer es wird für jede gekaufte Starterbatterie gleich eine verbrauchte abgegeben.

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Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

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